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Checkliste Einkommensteuererklärung

Wenn Sie sich zum ersten Mal Gedanken über eine Steuererklärung machen, stehen Sie vor einer Reihe offener Fragen, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten beantworten. Erfahren Sie, wozu Sie eine Lohnsteuerkarte und eine Lohnsteuerbescheinigung brauchen und woher Sie diese Papiere bekommen. Finden Sie heraus, welche Steuerformulare die richtigen sind, wie Sie dem Finanzamt die Formulare übermitteln können und was es mit der Steuernummer und mit der Identifikationsnummer auf sich hat. Und informieren Sie sich darüber, wann Arbeitnehmer überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen und wann sie das freiwillig tun können. Finden Sie außerdem heraus, wie das mit dem Werbungskostenabzug funktioniert und welche Belege Sie brauchen.

Über diese Zusammenstellung hinaus finden Sie in hier unserem Shop eine Übersicht aller Freibeträge, Freigrenzen, Pauschalbeträge und Belege, die Sie für Ihre Einkommensteuererklärung 2009 nutzen sollten!

Zum Speichern und Drucken der Checkliste zur Steuererklärung nutzen Sie den PDF-Download.

  1. 1. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung
  2. 2. Steuerformulare
  3. 3. Steuernummer und Identifikationsnummer
  4. 4. Grundfreibetrag und Steuererklärungspflicht
  5. 5. Freiwillige Einkommensteuererklärung
  6. 6. Elektronisch oder auf Papier
  7. 7. Werbungskosten
  8. 8. Belege

8. Belege

Wenn Sie Ihre Kosten von der Steuer absetzen wollen, müssen Sie sie nachweisen können. Das geht am einfachsten mit Belegen, aus denen sich ergibt, wie viel Sie wann, wofür und an wen gezahlt haben. Je detaillierter Ihre Unterlagen für die Steuererklärung, desto eher erkennt das Finanzamt auch Aufwendungen an, für die Sie keinen Beleg vorlegen können. Bevor Sie sich an Ihre Steuererklärung setzen, sollten Sie sich also alle Belege, die Sie im Laufe des Jahres über Ihre Kosten gesammelt haben und die etwas mit Ihrem Beruf zu tun haben, zurechtlegen. Für den Werbungskostenbereich sind das alle Kassenzettel, Quittungen und Kontoauszüge.

Seien Sie kreativ und denken Sie nach, was Sie im letzten Steuerjahr alles gekauft haben! Wenn Sie Anregungen brauchen, kann sich auch die Anschaffung eines kleinen Helfers lohnen: Denn Sie müssen ja nicht alles neu erfinden, wenn sich andere schon Gedanken gemacht haben! Beispielsweise Deutschlands bekanntester und beliebtester Steuerratgeber, das „KONZ Taschenbuch: 1000 ganz legale Steuertricks 2010“ bietet Ihnen einen umfassenden Überblick, was alles möglich ist. Das Buch gibt es übrigens auch als KONZ eBook. In beiden Fällen können Sie den Kaufpreis natürlich als Werbungskosten absetzen.

Tipp: Und falls Sie einmal gar nicht mehr weiterwissen, können Sie bei KONZ unter „Steuerberatung“ einen Steuerprofi fragen, direkt bei einem Steuerberater anfragen oder die Steuerberater Telefonanfrage nutzen.

Checkliste: Werbungskosten

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Ja
  • Arbeitsmittel (z. B. Aktentasche, PC/Notebook/Laptop, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.),

    Ja
  • Arbeitszimmer,

    Ja
  • Aus- und Fortbildungskosten,

    Ja
  • Reisekosten,

    Ja
  • Umzugskosten,

    Ja
  • doppelte Haushaltsführung,

    Ja
  • ggf. Berufskleidung und ihre Reinigung,

    Ja
  • Kosten im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeits-/Ausbildungsplatz etc.

    Ja

Wem verglichen mit der überwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands zwangsläufig z. B. Kosten für ärztliche Behandlungen oder für Hilfsmittel zur Linderung einer Krankheit (vorher Verordnung eines Arztes/Heilpraktikers oder amtsärztliches Attest einholen!) entstehen, der kann diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen und von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Das Gesetz sieht allerdings eine „zumutbare Belastungsgrenze“ vor, die nach einem Prozentsatz der gesamten Einkünfte ermittelt wird und den Familienstand sowie die Anzahl der Kinder berücksichtigt.

Checkliste: Krankheitskosten

Grundsätzlich gilt: Sie können nur solche Ausgaben absetzen, mit denen Sie tatsächlich belastet sind. Erstattungen der Krankenkasse, von Beihilfestellen oder vom Arbeitgeber müssen Sie deshalb von Ihren Aufwendungen abziehen. Maßgebend ist nur Ihr „Eigenanteil“. In Ihre Steuererklärung gehören Ausgaben für

  • Arzt/Zahnarzt inklusive Kosten für „individuelle Gesundheitsleistungen“ (kurz: IGeL),

    Ja
  • Heilpraktiker,

    Ja
  • Krankenhausbehandlungen,

    Ja
  • Kuraufenthalte,

    Ja
  • Medikamente, Rezeptgebühren, sofern ärztlich verordnet, inklusive „grüner Rezepte“,

    Ja
  • Praxisgebühren,

    Ja
  • Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Apotheke etc. (ggf. 0,30 €/km),

    Ja
  • Hilfsmittel wie Brillen, Schuheinlagen etc., sofern ärztlich verordnet,

    Ja
  • alternative Heilmethoden, sofern deren Zwangsläufigkeit bestätigt wurde.

    Ja

Auch sog. Sonderausgaben geben Sie in Ihrer Steuererklärung an, um Ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören u. a. Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen (z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung), Unterhalt an den oder die „Ex“, Kirchensteuer, Spenden und ggf. Kinderbetreuungskosten.

Zum Speichern und Drucken der Checkliste zur Steuererklärung nutzen Sie den PDF-Download.

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Sie haben Ihre Steuererklärung bereits mit der KONZ Steuersoftware 2009 oder 2010 erstellt und sind sich nicht sicher, ob Sie alle persönlichen Sachverhalte berücksichtigt haben? Dann ist KONZ Experten die richtige Wahl für Sie.