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Checkliste Einkommensteuererklärung

Wenn Sie sich zum ersten Mal Gedanken über eine Steuererklärung machen, stehen Sie vor einer Reihe offener Fragen, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten beantworten. Erfahren Sie, wozu Sie eine Lohnsteuerkarte und eine Lohnsteuerbescheinigung brauchen und woher Sie diese Papiere bekommen. Finden Sie heraus, welche Steuerformulare die richtigen sind, wie Sie dem Finanzamt die Formulare übermitteln können und was es mit der Steuernummer und mit der Identifikationsnummer auf sich hat. Und informieren Sie sich darüber, wann Arbeitnehmer überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen und wann sie das freiwillig tun können. Finden Sie außerdem heraus, wie das mit dem Werbungskostenabzug funktioniert und welche Belege Sie brauchen.

Über diese Zusammenstellung hinaus finden Sie in hier unserem Shop eine Übersicht aller Freibeträge, Freigrenzen, Pauschalbeträge und Belege, die Sie für Ihre Einkommensteuererklärung 2009 nutzen sollten!

Zum Speichern und Drucken der Checkliste zur Steuererklärung nutzen Sie den PDF-Download.

  1. 1. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung
  2. 2. Steuerformulare
  3. 3. Steuernummer und Identifikationsnummer
  4. 4. Grundfreibetrag und Steuererklärungspflicht
  5. 5. Freiwillige Einkommensteuererklärung
  6. 6. Elektronisch oder auf Papier
  7. 7. Werbungskosten
  8. 8. Belege

1. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung

Wer einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag abgeschlossen hat, ist Arbeitnehmer und braucht eine Lohnsteuerkarte. Falls Sie noch keine solche Steuerkarte erhalten haben, wird Ihr erster Arbeitgeber Sie darum bitten, eine zu beschaffen.

Frage: Woher bekommen Sie eine Lohnsteuerkarte?

Antwort: Das geht kostenlos bei der Gemeinde, in der Sie wohnen – in größeren Städten bei den Bürgerämtern, in kleineren Orten z. B. beim Bürgerbüro. Die Lohnsteuerkarte geben Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Alle, die schon länger Arbeitnehmer sind, bekommen von ihrer Gemeinde regelmäßig eine Lohnsteuerkarte zugeschickt (letztmals die gelbe Karte für 2010; ab 2011 wird die farbige Pappe durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt). Auf der Steuerkarte können Sie z. B. erkennen, in welche Steuerklasse Sie eingeordnet wurden und ob Kirchensteuer abgezogen wird. Anhand dieser Daten berechnet Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer. Auch das richtige Finanzamt steht schon auf der Steuerkarte.

Frage: Wie finden Sie „Ihr“ Finanzamt?

Antwort: Wenn Sie noch keine Steuerkarte haben oder noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben und deshalb nicht wissen, welches Finanzamt das richtige ist, hilft Ihnen der KONZ Finanzamtfinder. Dort finden Sie alle Infos zu Ihrem Finanzamt!

Als Arbeitnehmer fallen Sie unter eine der insgesamt sieben Einkunftsarten, die das deutsche Steuerrecht kennt: Sie erzielen „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“. Arbeitnehmer müssen am wenigsten selber dafür tun, dass sie pünktlich ihre Steuern – hier: Lohnsteuer – zahlen. Denn der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Arbeitnehmer vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber zwar in der Regel ein festes Bruttogehalt, sehen davon aber letztlich nur das, was netto – also nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) – auf dem Konto eingeht. Wie viel Sie in die Steuerkasse einzahlen, hängt von mehren Faktoren ab, beispielsweise:

  • Wie viel verdienen Sie bzw. wie viel nehmen Sie ein („zu versteuerndes Einkommen“)?
  • In welcher Steuerklasse sind Sie (das hängt z. B. davon ab, ob Sie verheiratet sind)?
  • Sind Sie Mitglied einer Kirche, die Kirchensteuer erheben darf (z. B. evangelisch oder römisch-katholisch)?

Hier bei uns in Deutschland gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz. Der Einkommensteuertarif ist also progressiv angelegt (sog. Steuerprogression). Wie viel Lohnsteuer Sie zu zahlen haben, können Sie sogar selber ausrechnen: Wir bieten Ihnen hier unseren Lohnsteuerrechner an.

Beispiel Lohnsteuer: Ein 1983 geborener Berufsanfänger in Steuerklasse I ist schon lange aus der Kirche ausgetreten und hat ein Jahresbruttogehalt von 30.000 €. Er zahlt 2009 z. B. 4.608 € Lohnsteuer und 253,44 € Solidaritätszuschlag.

Nach Ablauf eines Jahres händigt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Ihrem lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmal (eTin) aus. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht genau, wie viel Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge Sie übers Jahr an den Staat gezahlt haben.

Diese Bescheinigung brauchen Sie nicht mit Ihrer Steuererklärung einzureichen, sie dient nur Ihrer Information. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie nur Ihre eTin angeben, damit das Finanzamt auf diese Daten zugreifen kann. Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerkarte 2009 (auch eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerkarten Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau) zurückgibt, sollten Sie diese aber unbedingt im Original Ihrer Steuererklärung beifügen. Das gilt auch, wenn überhaupt kein Arbeitgeber etwas auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung erteilen nach wie vor eine Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte.

Frage: Wofür brauchen Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung?

Antwort: Ihre Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie auf jeden Fall, um Ihre Steuererklärung ausfüllen zu können. Die wesentlichen Eckdaten (Zahlen) aus dieser Bescheinigung tragen Sie einfach in die entsprechenden Formulare ein. Vielfach steht auch schon in den Steuerformularen, in welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung Sie die Zahlen finden, die Sie eintragen sollen.

Zum Speichern und Drucken der Checkliste zur Steuererklärung nutzen Sie den PDF-Download.

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Sie haben Ihre Steuererklärung bereits mit der KONZ Steuersoftware 2009 oder 2010 erstellt und sind sich nicht sicher, ob Sie alle persönlichen Sachverhalte berücksichtigt haben? Dann ist KONZ Experten die richtige Wahl für Sie.