Ihre Vorteile auf einen Blick
- Qualifiziert
- KONZ 48 – dahinter steckt das Team hochqualifizierter Steuerberater, Rechtsanwälte und Steuerfachangestellter der KONZ Steuerberatungsgesellschaft. Ihre Einkommensteuererklärung wird von unseren Spezialisten mit größter Sorgfalt bearbeitet.
- Zuverlässig
- Das komplexe Steuerrecht und die uneinheitliche Rechtsprechung betrachten wir als Herausforderungen. Mit KONZ 48 leiten wir Sie anhand eines verlässlichen Navigationssystems sicher durch den Steuerdschungel.
- Schnell
- KONZ 48 setzt auf Schnelligkeit, ohne dabei das stets hohe Qualitätsniveau unserer Steuerberatung aus den Augen zu verlieren. Nachdem Ihre Unterlagen und die notwendigen Information vollständig bei uns eingegangen sind, stellen wir Ihre Einkommensteuererklärung innerhalb von 48 Stunden fertig. Bisher konnten wir den zugesagten Zeitrahmen immer einhalten und unsere Mandanten sehr zufrieden stellen. Falls eine besonders umfangreiche Einkommensteuererklärung einmal nicht in zwei Tagen zu bewältigen sein sollte, teilen wir Ihnen das umgehend unter Nennung des Fertigstellungstermins mit.
- Günstig
- Dank der einzigartig strukturierten Arbeitsprozesse bei KONZ 48 können wir den vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessenspielraum bei der Honorarermittlung zu Ihren Gunsten nutzen. Überzeugen Sie sich als cleverer Steuerzahler selbst! Mit Hilfe des KONZ 48 Gebührenkalkulators können Sie das Honorar ganz schnell vorab selber ermitteln.
Leistungsumfang
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Sobald Sie uns beauftragt haben, ordnen wir Ihnen einen Steuerberater oder Rechtsanwalt als direkten Ansprechpartner zu, mit dem Sie sofort telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten können.
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Ihre Steuererklärung fertigen wir unter Berücksichtigung aller vorher ermittelten Sachverhalte in optimaler Qualität und kürzester Zeit an. Für das Ergebnis stehen wir natürlich im Ernstfall auch gerade. Um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung schnellstmöglich bearbeitet wird, geben wir sie elektronisch beim Finanzamt ab.
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Wenn Sie möchten, archivieren wir sämtliche Unterlagen, die wir für Ihre Steuererklärung gebraucht haben, digital in einem Dokumenten-Management-System. Wir bewahren Ihre Belege dann für 15 Jahre auf, und zwar im sichersten Rechenzentrum Europas: bei der DATEV e.G. in Nürnberg. So kann niemand unberechtigterweise Einblick in Ihre Dokumente nehmen. Falls Sie einmal eine Unterlage benötigen, können Sie sie jederzeit per E-Mail bei uns anfordern. Wir senden sie Ihnen dann umgehend per E-Mail zu.
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Experten schätzen, dass mehr als die Hälfte der in Deutschland erlassenen Steuerbescheide fehlerhaft sind. Deshalb prüfen wir sofort nach Eingang Ihres Steuerbescheids, den wir direkt vom Finanzamt erhalten, ob das Finanzamt unserer Steuererklärung gefolgt ist. Das Ergebnis teilen wir Ihnen umgehend mit. Genauso erhalten Sie Ihren bei uns digital archivierten Steuerbescheid zugesandt.
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Sollte das Finanzamt einmal eine andere Rechtsauffassung haben als wir, und Ihr Steuerbescheid nicht der abgegebenen Erklärung entsprechen, nehmen wir Ihre Rechte für Sie wahr. Das gilt sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren.
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Sowohl die Rechtsbehelfsfristen als auch die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und die Zahlungsfristen überwachen wir automatisch für Sie. Strafmaßnahmen der Finanzverwaltung, wie Säumnis- oder Verspätungszuschläge, gehören damit der Vergangenheit an.
Ablauf
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Wenn Sie sich dazu entschließen, unsere Dienste – zunächst unverbindlich – in Anspruch zu nehmen, registrieren Sie sich einfach für den Interviewmodus. Dazu brauchen wir nur Ihre E-Mail-Adresse. Erst wenn Sie nach Durchlaufen des Online-Interviews Vertrauen in unsere Kompetenz entwickelt haben, beauftragen Sie uns.
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Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Um dem Rechnung zu tragen, haben wir eine spezielle KONZ Fragetechnik entwickelt, mit der wir alle Ihre steuerlichen Sachverhalte und die für Sie möglichen Steuersparpotenziale ermitteln. Dieser Schritt erfolgt entweder online durch ein Interview oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs/Telefonats. Keine Angst: Wir verwenden keine komplizierten steuerlichen Fachbegriffe, sondern sprechen eine leicht verständliche Sprache. Denn nur so wissen Sie, wovon wir reden. Und wir leiten aus dem Gespräch ab, wie Ihre Angaben steuerlich optimal zu behandeln sind. Dabei wird nichts vergessen. Auch eine zunächst noch so unwichtig erscheinende Frage – die Sie bisher vielleicht gar nicht mit Ihrer steuerlichen Situation in Zusammenhang gebracht haben – kann im Ergebnis zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
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Nun kennen wir den Rahmen Ihrer Steuererklärung und benötigen von Ihnen nur noch Angaben über Ihre Einkünfte. Dann können Sie das voraussichtliche Honorar anhand des KONZ Gebührenkalkulators selbst ermitteln. Falls Sie nicht sofort Angaben über Ihre Einkünfte machen wollen, übernehmen wir auf Wunsch die Honorarschätzung für Sie: Nach Eingang Ihrer Unterlagen teilen wir Ihnen das voraussichtliche Honorar mit, BEVOR wir mit der Arbeit beginnen.
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Auf der Basis Ihrer Angaben im Rahmen des Interviews stellen wir speziell auf Sie zugeschnittene Fragebögen zusammen, die wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen. So ermitteln wir die detaillierten Sachverhalte. Außerdem erhalten Sie von uns Checklisten, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen, wo Sie diese herbekommen und ob wir das Original des Belegs benötigen oder ob eine Kopie ausreicht.
Gleichzeitig senden wir Ihnen einen Steuerberatungsvertrag zu, aus dem sich alle Rechte und Pflichten im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses ergeben. Diesen Vertrag schicken Sie uns unterschrieben neben den Belegen, Checklisten und Fragebögen zurück, und wir können mit der Arbeit beginnen. Erst jetzt gehen Sie eine Verpflichtung ein. -
Nach Eingang und Sichtung Ihrer Unterlagen bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail deren Vollständigkeit oder teilen Ihnen mit, was noch fehlt. Wenn uns alles vorliegt, beginnt die 48-Stunden-Frist für die Erstellung der Steuererklärung zu laufen.
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Nach Fertigstellung teilen wir Ihnen das Ergebnis unserer Arbeit umgehend per E-Mail mit. Dabei übersenden wir Ihnen auch die Honorarrechnung. Wenn Sie mit der Steuererklärung einverstanden sind, veranlassen wir nach Zahlungseingang des Honorars die elektronische Übermittlung an das Finanzamt – und zwar in Ihrem Namen. Sollten Sie mit unserer Arbeit nicht einverstanden sein, klären wir die offenen Punkte telefonisch oder per E-Mail, bis das gewünschte – und rechtlich zulässige – Ergebnis gefunden ist.
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Falls das Finanzamt in seinem Steuerbescheid von der Steuererklärung abweichen sollte, nehmen wir Ihre Rechte für Sie wahr. Das gilt sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren.
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Wir nehmen Ihnen die lästige Überwachung von Fristen ab und kümmern uns z. B. rechtzeitig um einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid.
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Wenn Sie mit uns zufrieden waren, sind wir natürlich auch im nächsten Jahr gerne für Sie da. Weil wir schon einmal Ihre Steuererklärung erstellt haben, können wir im Folgejahr gezielt die erforderlichen Unterlagen für die nächste Steuererklärung von Ihnen anfordern. Hierbei prüfen wir jeweils auch, ob neue Sachverhalte hinzugekommen sind, die eine Steuerersparnis ermöglichen. Dadurch ist sichergestellt, dass auch in den Folgejahren das maximale Steuersparpotenzial ausgenutzt wird. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie sich registrieren und das Interview durchlaufen. Wir werden gerne für Sie tätig!
