1. Überblick
Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 1 Jahr sind in der Steuerbilanz mit 5,5 % abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der durch erstmalige Abzinsung der Verbindlichkeiten in der Bilanz 1999 entstehende Gewinn, darf auf 10 Jahre verteilt werden (§ 52 Abs. 16 Satz 7 EStG).
2. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de