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1. Allgemeiner Überblick

Die Steuern werden u.a. unterschieden in veranlagte Steuern und Abzugsteuern (» Steuer). Bei Veranlagungssteuern wird ein förmliches Verfahren zur Festsetzung der Steuer durchgeführt. Die Steuer wird regelmäßig in einem Steuerbescheid gegen den Steuerschuldner festgesetzt.

Bei im Abzugsverfahren erhobenen Steuern wird gegen den Steuerschuldner regelmäßig kein Bescheid erlassen. Die Steuer wird »an der Einkunftsquelle« bei einem Abzugsverpflichteten erhoben. Abzugsteuern sind die Lohnsteuer (§ 38 EStG), die Kapitalertragsteuer (§ 43 EStG), die Einkommensteuer in Fällen der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 50a EStG) sowie der Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG).

2. Verwandte Lexikonartikel

» Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen

» Abzugsteuer bei beschränkter Einkommensteuerpflicht

» Kapitalertragsteuer

» Lohnsteuer

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

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Stand: 2007-04-01
Autor(en):
  • Josef Schneider

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