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KONZ Steuerlexikon Wichtige Fachbegriffe der Steuerwelt einfach erklärt

Im KONZ Steuerlexikon finden Sie alle wichtigen Fachbegriffe aus dem Steuerrecht einfach und verständlich erklärt. Der Schwerpunkt liegt dabei im Ertragssteuerrecht und speziell im Einkommensteuerrecht, so dass Sie bei uns für Ihre Steuererklärung immer die richtigen Informationen zur Hand haben. Unser Steuerlexikon wird zudem ständig für Sie aktualisiert – so sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Auch zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben finden Sie im KONZ Steuerlexikon jederzeit die wichtigsten Stichworte.

1. Bedeutung des Herstellungsbeginns

Bei der Eigenheimzulage ist der Beginn der Herstellung maßgeblich für die jeweilige Fassung des EigZulG (§ 19 Abs. 1 EigZulG).

Ab dem 1.1.2006 entfällt die Eigenheimzulage. Zur Abschaffung siehe unter (») Eigenheimzulage. Nur Bauherren, die vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung beginnen, haben noch Anspruch auf die Eigenheimzulage über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren (§ 19 Abs. 9 EigZulG).

2. Beginn der Herstellung

Als Beginn der Herstellung gilt der Zeitpunkt, in dem der Bauherr seine Entscheidung zu bauen für sich bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht hat. Dies ist unter anderem der Fall, wenn auf dem Bauplatz eine nicht unerhebliche Menge von Baumaterial und/oder auf das konkrete Bauvorhaben zugeschnittene Bauteile angeliefert worden sind. Die Anlieferung von 20 % des insgesamt erforderlichen Baumaterials ist erheblich (BFH Urteil vom 30.9.2003, III R 51/01 , BStBl II 2004, 209 ; BMF vom 21.12.2004, BStBl I 2005, 305 , Rz. 90).

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden (§ 19 Abs. 5 EigZulG)

3. Verwandte Lexikonartikel

» s.a. Eigenheimzulage

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de