1. Allgemeines
Zu den Hilfsgeschäften eines Unternehmers gehört jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sich bringt (Abschn. 20 Abs. 2 UStR). Ein Verkauf von Vermögensgegenständen fällt ohne Rücksicht auf die Nachhaltigkeit in den » Rahmen des Unternehmens, wenn der Gegenstand zum unternehmerischen Bereich des Veräußerers gehörte (» Unternehmensvermögen).
2. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
