Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Service
  3. Steuerlexikon
  4. Mildtätiger Zweck

1. Allgemeiner Überblick

Mildtätige Zwecke gehören nach den §§ 51 ff AO zu den steuerbegünstigten Zwecken einer Körperschaft. Bezüglich der gewährten Steuerbegünstigungen siehe » Gemeinnützigkeit.

2. Mildtätige Zwecke i.S.d. AO

Nach § 53 AO verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen,

  1. die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder

  2. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i.S.d. § 22 des Bundessozialhilfegesetzes.

3. Verwandte Lexikonartikel

» Gemeinnützigkeit

» Nebenberufliche Tätigkeiten

» Spendenabzug

» Steuerbegünstigter Zweck

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

frag-einen-boersenprofi.de

Frag-einen-Boersenprofi.de! Ihre Fragen an den Finanzexperten...

Zum Lexikonartikel

Stand: 2007-07-01
Autor(en):
  • Josef Schneider

smartsteuer Online-Steuererklärung

Die schnelle und einfache Art Ihre Steuererklärung zu erstellen. Testen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unser Angebot mit der Live-Demo.

Anzeigen