1. Allgemeines zur Steuerbefreiung des § 3 Nr. 45 EStG
Im Rahmen des Investitionszulagenänderungsgesetzes wurde § 3 Nr. 45 EStG neu eingeführt. Danach ist die private Mitbenutzung arbeitgebereigener Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte ab 2000 gänzlich von der Steuer freigestellt. Die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 45 EStG betrifft auch die Verbindungsentgelte. Die Steuerfreiheit ist nicht auf die private Mitbenutzung des Gerätes im Betrieb beschränkt, sondern gilt auch für die private Mitbenutzung eines Gerätes, das sich im Besitz des ArbN befindet, wie z.B. beim Telearbeitsplatz oder beim Mobiltelefon des Außendienstmitarbeiters. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Geräte handelt, die zum Betrieb des ArbG gehören und dem ArbN zur Nutzung überlassen werden. Damit sind Fälle der Schenkung und des verbilligten Erwerbs von der Steuerfreiheit ausgenommen (Vfg. OFD Berlin vom 12.6.2001, DStR 39/2001, 1662, R 21e LStR).
Die auf ArbN beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz (BFH Urteil vom 21.6.2006 XI R 50/05, BStBl II 2006, 715). Die mit der privaten Nutzung betrieblicher PC und Telekommunikationsgeräte durch ArbN verbundene notwendige Überwachung stößt faktisch und arbeitsrechtlich an Grenzen. Insoweit ist die Situation eines selbstständig Tätigen, der seine betrieblichen Geräte privat nutzt, nicht vergleichbar.
2. Ermittlung des Bruttolistenpreises
2.1. Autotelefonanlage
Bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts eines dem ArbN überlassenen Kfz bleiben die Aufwendungen für ein Autotelefon einschließlich Freisprechanlage außer Ansatz (R 31 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR). Führt der ArbN vom Autotelefon des Firmenwagens aus Privatgespräche, so ist dieser geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Dabei ist es ohne Bedeutung, in welchem Umfang der ArbN das Autotelefon im Geschäftswagen privat nutzt. Selbst bei einer 100 %igen privaten Nutzung entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (R 21e Satz 1 LStR; Vfg. OFD Frankfurt vom 4.3.2003, DB 2003, 1085).
2.2. Navigationsgerät
Ein werkseitig in den Firmenwagen fest eingebautes Satellitennavigationsgerät ist kein eigenständiges WG, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden kann. Die Vorteile des Stpfl. aus der Nutzung des Gerätes auf Privatfahrten sind als unselbstständiger Bestandteil in dem umfassend auf den Firmenwagen bezogenen Nutzungsvorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG enthalten. Sie unterliegen ihrerseits nicht selbst der gesonderten Besteuerung, so dass sie von ihr auch nicht nach § 3 Nr. 35 EStG freigestellt werden können (BFH Urteil vom 16.2.2005, VI R 37/04, BStBl II 2005, 563).
3. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
Umsatzsteuerrechtlich sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
Stellt der ArbG die Nutzung betrieblicher Computer oder Telekommunikationsgeräte entgeltlich für Privatzwecke des ArbN zur Verfügung, so handelt es sich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Vorgang. Es liegt eine entgeltliche sonstige Leistung des ArbG an den ArbN vor.
Wenn ArbN betriebliche Telekommunikationsgeräte kostenlos für ihre Privatzwecke nutzen dürfen, erbringt der ArbG ihnen gegenüber grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben i.S.d. § 3 Abs. 9a UStG. Nach Abschn. 12 Abs. 4 UStR liegen allerdings nicht steuerbare Leistungen vor, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des ArbG veranlasst sind, wenn die Nutzung betrieblicher Einrichtungen zwar auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs der ArbN zur Folge hat, diese Folge aber durch die mit der Nutzung angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert werden.
Aufmerksamkeiten, die bereits den Tatbestand der unentgeltlichen Wertabgabe nicht erfüllen würden, liegen hier nicht vor (BMF vom 11.4.2001, UR 7/2001, 319).
4. Literaturhinweise
Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerliche Neureglung im Zusammenhang mit der Nutzung von Personalcomputern, Internet und anderen Telekommunikationseinrichtungen, INF 2001, 133.
5. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
