1. Notwendiges Betriebsvermögen
Unbebaute Grundstücke sind ertragsteuerlich notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 Satz 1 EStR), wenn sie dem Betrieb unmittelbar dienen (z.B. als Lagerplatz). Der sachliche Zusammenhang kann sich aus der tatsächlichen betrieblichen Nutzung ergeben.
Nach dem BFH-Beschluss vom 5.3.2002 (IV B 22/01, BFH/NV 2002, 860) richtet sich die Zuordnung von unbebauten Grundstücken zum notwendigen Betriebs- oder Privatvermögen nach dem nach außen erkennbaren Nutzungswillen des Stpfl.
2. Gewillkürtes Betriebsvermögen
Zur Behandlung von WG als gewillkürtes Betriebsvermögen siehe H 4.2 (1) [Gewillkürtes Betriebsvermögen] EStH.
Lässt das Verhalten des Kaufmanns erkennen, dass er ein Grundstück zu betrieblichen Zwecken erworben hat, ist es gerechtfertigt, das Grundstück als Betriebsvermögen zu behandeln, auch wenn der Erwerber seine Absicht – äußerlich nicht erkennbar – geändert haben sollte (BFH Urteil vom 6.12.1977, VIII R 29/75, BStBl II 1978, 330).
Sachverhalt des BFH-Urteils:
Der Stpfl. hat im Kj. 08 ein 6 200 qm großes Grundstück gekauft und mit privaten Mitteln bezahlt. Das Grundstück war im Bebauungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Nach dem Kaufvertrag sollte es zur Errichtung eines Gewerbebetriebs verwendet werden. Im Kj. 11 verkaufte der Stpfl. das Grundstück.
Entscheidungsgründe:
Die Betriebszugehörigkeit eines Grundstücks ergibt sich in der Regel aus der betrieblichen Nutzung. Das Grundstück kann aber auch als Vorratsgelände oder Anlageobjekt betrieblichen Zwecken dienen. Der Stpfl. hatte das Grundstück aus betrieblichen Gründen erworben. Da es zu einer betrieblichen Nutzung des Grundstücks nicht gekommen ist, hängt die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen allein von dem Zweck ab, den der Betriebsinhaber beim Erwerb des Grundstücks verfolgt hatte.
3. Bebauung
Wird auf einem bisher unbebauten Betriebsgrundstück ein zum Privatvermögen gehörendes Gebäude errichtet, wird der Grund und Boden durch die Bebauung entnommen. Eine anteilige Entnahme des Grund und Bodens liegt vor, wenn auf einem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet wird, das teilweise Privatvermögen ist (H 4.3 (2–4) [Grundstücke oder Grundstücksteile] EStH).
4. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de