1. Allgemeine Voraussetzungen
Die nachfolgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen Versorgungsbezüge gegeben sind.

Zu Versorgungsbezügen siehe auch R 19.8 LStR.
2. Versorgungsfreibetrag
Nach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein Betrag i.H.v. 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch insgesamt ein Betrag von 3 000 € im Veranlagungszeitraum 2005 steuerfrei. Zusätzlich wird ein steuerfreier Zuschlag gewährt (» Versorgungsfreibetrag). Der Prozentsatz des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag werden für jeden ab 2006 neu in den Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen (Rz. 69 ff. des BMF-Schreibens vom 30.1.2008, BStBl I 2008, 390).
3. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
