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KONZ Steuernews vom 26.04.2010

Gewerbesteuer für die Freien Berufe?

Städte und Gemeinden fordern erneut, die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe auszudehnen. Aus der Sicht des Bundes der Steuerzahler wäre die Umsetzung dieser Forderung ein „veritabler Schildbürgerstreich“.

„Weitere Personengruppen oder Unternehmen in eine Steuer einzubeziehen, die gravierende Mängel und Nachteile aufweist, ist Ausdruck von Hilflosigkeit ersten Ranges“, sagte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, am 22.4.2010 in Berlin. „Erforderlich ist nicht die Ausdehnung, sondern der Abbau dieser Steuer,“ so Däke weiter.

Insbesondere verstoße die Gewerbesteuer gegen die Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und gegen das Prinzip der Steuervereinfachung und weise zudem schwerwiegende konjunktur- und kommunalpolitische Mängel und Nachteile auf.

Der Bund der Steuerzahler erinnert an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.1.2008, wonach es verfassungsrechtlich nicht erforderlich ist, die Freiberufler in die Gewerbesteuer einzubeziehen.

Aktueller Hintergrund ist die erneute Forderung der Städte und Gemeinden, die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe auszudehnen, da sie die von den Städten finanzierten kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genauso nutzten wie die Gewerbebetriebe. Dem hatte das Bundesverfassungsgericht widersprochen.

Damit die Gewerbesteuer ohne Verletzung der kommunalen Finanzautonomie abgebaut werden kann, schlägt der Bund der Steuerzahler in einer aktuellen Studie vor, die Gemeinden mit verfassungsrechtlich abgesicherten Beteiligungen an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer auszustatten. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommen- und Körperschaftsteuer mit begrenzten Hebesatzrechten versehen werden.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. v. 22.4.2010

sh