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Steuertipp

ABC der haushaltsnahen Dienstleistungen

Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, lohnt sich der Blick in das neueste offizielle Dokument aus dem Bundesfinanzministerium: Eine umfangreiche Tabelle in ABC-Form schafft Klarheit.

Wegen einiger Gesetzesänderungen und neuer Urteile hat das Bundesfinanzministerium sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aktualisiert. Das Schreiben umfasst 30 Seiten. Neu ist eine Tabelle (Anlage 1, ab Seite 21), die auf zehn Seiten in alphabetischer Form beispielhaft begünstigte und nicht begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aufzählt.

Fundstelle: § 35a EStG; BMF-Schreiben v. 15.2.2010 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003

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