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Steuertipp

Abgabefrist für die Steuererklärung

Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2009 um ein paar Tage überschreiten, drohen in der Regel noch keine Sanktionen seitens des Finanzamts. Die Lösung kann aber auch ein Antrag auf Fristverlängerung sein.

Generell gilt ganz allgemein, dass Steuererklärungen bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben sind. Deshalb ist z. B. die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 grundsätzlich bis zum 31.5.2010 beim Finanzamt einzureichen. Wer die Frist jedoch um einige Tage überschreitet, hat im Allgemeinen nicht mit negativen Konsequenzen zu rechnen.

Erfahrungsgemäß erinnern die Finanzämter ohnehin erstmals im Sommer des darauf folgenden Jahres an die Abgabe der Erklärung. Diese Erinnerung wird dann nochmals mit einer mehrwöchigen „Abgabefrist“ versehen. Wenn Sie auch danach noch nicht reagiert haben, schickt Ihnen das Finanzamt eine Zwangsgeldandrohung zu – mit nochmaliger Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, die mit einer weiteren Frist verbunden ist. Lassen Sie auch diese Frist verstreichen, kommt es zur Festsetzung eines Zwangsgeldes mit einer abermaligen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Alternativ haben die Finanzämter die Möglichkeit, Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu schätzen und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung längerfristig nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dabei reicht in der Regel ein Hinweis auf noch fehlende Unterlagen aus. Gründe, die das Finanzamt ebenfalls anerkennt, können auch eine Dienstreise, ein Arbeitsunfall, ein Todesfall im engeren Verwandtenkreis, eine Krankheit oder Ihre Arbeitsüberlastung sein. Meistens gelingt durch einen solchen Antrag eine Fristverlängerung bis Ende September.

Tipp: Lassen Sie Ihre Formulare von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen, verlängert die Finanzbehörde die Abgabefrist automatisch und ohne gesonderten Antrag bis zum Jahresende.

Fundstelle: vgl. KONZ kostenloses eBook: Einkommensteuererklärung. Wer kann und wer muss?

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