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Steuertipp

Anschaffungskosten eines PC

Die Kosten für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehber. Ein PC gehört zu den typischen Arbeitsmitteln.

Mal angenommen, die berufliche Nutzung Ihres PC läge bei 30 %. Dann müssten Sie die Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilen - allerdings nur, wenn die Kosten höher als 410 Euro sind. Die weiteren Anschaffungen wie Maus, Tastatur oder Monitor werden hier mit eingerechnet und nicht extra berücksichtigt.

Tipp: Wenn Sie bereits einen Computer haben und sich eine Aufrüstung lohnt, dann versuchen Sie einfach, alle Zusatzanschaffungen, die jeweils unter 410 Euro liegen müssen, sofort als Werbungskosten abzusetzen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG

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