Baumängel bei Neubau
Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln an einem Neubau können leider nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Das gilt auch, wenn Gewährleistungsansprüche durch Insolvenz des Bauunternehmers ausfallen oder durch die Mängel eine Gesundheitsgefährdung besteht. Die Finanzgerichte sehen im Ausfall der Gewährleistungsansprüche keine steuerlich relevanten Aufwendungen.
Fundstelle: § 33 EStG; BFH, Beschluss v. 19.6.2006 - III B 37/05, Urteil v. 9.8.2001 - III R 6/01, BStBl 2002 II S.240
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