Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Haus- und Grundbesitz
  4. Baumängel bei Neubau
Steuertipp

Baumängel bei Neubau

Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln an einem Neubau können leider nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Das gilt auch, wenn Gewährleistungsansprüche durch Insolvenz des Bauunternehmers ausfallen oder durch die Mängel eine Gesundheitsgefährdung besteht. Die Finanzgerichte sehen im Ausfall der Gewährleistungsansprüche keine steuerlich relevanten Aufwendungen.

Fundstelle: § 33 EStG; BFH, Beschluss v. 19.6.2006 - III B 37/05, Urteil v. 9.8.2001 - III R 6/01, BStBl 2002 II S.240

Kommentare zu Baumängel bei Neubau

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Baumängel bei Neubau" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.