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Steuertipp

Besteuerung von Finanzinnovationen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Der Überschuss aus dem Verkauf von Indexzertifikaten mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur insoweit steuerbar, als er der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist.

Gehen Sie ein eindeutig bestimmbares Risiko eines Kapitalausfalls ein, entfällt der insoweit erzielte Überschuss auf den nicht steuerbaren Bereich. Die Finanzämter wenden die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jetzt grundsätzlich an.

Achtung: Der Schein trügt jedoch. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde eine Regelung getroffen, die die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs rückwirkend aushebeln soll. Demnach liegen steuerpflichtige Kapitalerträge auch dann vor, wenn die Rückzahlung nur teilweise garantiert ist oder wenn eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint.

Wichtig: Nach dem 31.12.2008 angeschaffte Wertpapiere sind beim Verkauf ohnehin in voller Höhe von der Abgeltungssteuer betroffen.

Weitere wichtige Informationen und zahlreiche Steuertipps zum Thema finden Sie im KONZ Infopaket: Abgeltungssteuer.

Fundstelle: BFH, Urteil v. 4.12.2007 - VIII R 53/05, BStBl II 2008, 563; BMF, Schreiben v. 17.6.2008 - IV C 1 - S 2252/07/0002; § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG

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