Bewerbungen bei Ausbildungsplatzsuche
Wenn Sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einem neuen Arbeitsplatz sind, werden Ihre Ausgaben für Fotokopien, Fotos oder Fahrten als „vorweggenommene“ Werbungskosten betrachtet.
Wenn sich das nicht gleich im ersten Jahr steuermindernd auswirkt, weil Sie vielleicht noch gar keinen oder einen zu niedrigen Arbeitslohn beziehen, bleiben Ihnen die Ausgaben für die kommenden Jahre erhalten.
Tipp: Kosten für schriftliche Bewerbungen können bei ausreichender Glaubhaftmachung auch geschätzt werden. Geben Sie Bewerbungsmappen an, dann sind die Beträge deutlich höher.
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, Finanzgericht Köln, Urteil vom 7.7.2004, Aktenzeichen 7 K 932/03
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