Beziehen Sie eine Firmenrente?
Wer neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Firmenrente bezieht, muss für die Firmenrente weiter eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Lohnsteuer ist von der Firmenrente jedoch fast nie einzubehalten, weil die allgemeinen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte sehr hoch sind.
Beim Einkommensteuerbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten, müssen Sie jedoch aufpassen. Sofern Sie Lohn aus Ihrer aktiven Beschäftigung und Versorgungsbezüge (Firmenrente) nebeneinander erhalten, sind auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € nebeneinander zu gewähren. Das gilt auch, wenn statt des Arbeitnehmer-Pauschbetrags tatsächlich höhere Werbungskosten anzusetzen sind. Das vergessen die Bearbeiter beim Finanzamt recht häufig. Achten Sie daher auf den zutreffenden Ansatz der Werbungskosten.
Fundstelle: § 9a EStG, Rz. 68 des BMF-Schreibens vom 30.1.2008
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