Bilanzen/GuV: Bald nur noch elektronisch
Erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, müssen bilanzierungspflichtige Steuerzahler Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an die Finanzämter übermitteln.
Die bisher vorgeschriebene Übermittlung in Papierform entfällt dadurch. Damit Unternehmer sich bis zum Jahresende 2010 auf die neuen Anforderungen einstellen können, hat das Bundesfinanzministerium schon jetzt zu Form und Inhalt der Datenübermittlung, zu einer Härtefallregelung, zu den Folgen fehlender Datenübermittlung und zur zeitlichen Anwendung Stellung genommen.
Fundstelle: § 5b EStG; BMF-Schreiben v. 19.1.2010 - IV C 6 - S 2133-b/0
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