Der Einspruchs-Führer
Finanzbeamte sind auch nur Menschen und machen deshalb Fehler. Deshalb sollten Sie jeden Steuerbescheid unbedingt auf seine Richtigkeit prüfen und vorsichtshalber Einspruch einlegen, um kein Geld zu verschenken.
Glaubt man den Berichten in den Zeitungen, scheint nahezu jeder Steuerbescheid, der die Pforten des Finanzamts verlässt, fehlerhaft zu sein. In Wahrheit gehen aber nur rund ein Drittel der gegen Bescheide erhobenen Einsprüche zugunsten der Steuerzahler aus.
Teilerfolge im Rahmen eines Einspruchsverfahrens und – sollte sich das Finanzamt auf die Hinterbeine stellen – vielleicht ein späterer Sieg vor den Finanzgerichten zeigen ganz deutlich:
Wer seinen Steuerbescheid nicht auf Fehler prüft, wirft womöglich Geld zum Fenster raus.
Wenn Sie als „Durchschnittsverdiener“ ohnehin schon den größten Teil Ihrer Steuerlast in Deutschland tragen, sollten Sie auch für eine gerechte Besteuerung sorgen, denn oft passieren dem Finanzamt sowohl rechtliche als auch Flüchtigkeitsfehler.
Für viele dieser Bearbeitungsschwächen der Finanzbeamten ist zwar das „Massengeschäft“ Steuererklärung verantwortlich, dennoch: Scheuen Sie sich nicht davor, bei Unsicherheiten vorsichtshalber Einspruch gegen einen Bescheid einzulegen.
Das ist nicht weiter schwer, Sie müssen nämlich nur ein paar Form- und Fristerfordernisse beachten. Wie das geht, zeigt Ihnen das folgende Muster für einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2009:
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Martin Mustereinspruch Winkelgasse 10 12345 Zauberstein |
Datum |
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Finanzamt Anschrift |
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen den Bescheid für 2009 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Einspruch ein. |
Wenn Sie im Bescheid zur Leistung einer Nachzahlung aufgefordert werden sollten, dann können Sie zumindest die Nachzahlung, die auf den strittigen Bereich entfällt vermeiden, indem Sie im Einspruchsschreiben gleichzeitig einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen.
5. Unterschrift
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Unterschrift
Martin Mustereinspruch |
Einen Einspruch müssen Sie entweder schriftlich einlegen oder Sie müssen persönlich beim Finanzamt erscheinen und den Einspruch „zu Protokoll geben“, das heißt ihn einem Finanzbeamten diktieren. Sie können sowohl auf dem klassischen Postweg, per Telefax und per E-Mail Einspruch einlegen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie einen Einspruch nicht telefonisch einlegen können!
Wichtiger Hinweis
Das Finanzamt prüft bei einem Einspruch immer zuerst, ob er fristgerecht eingelegt worden ist. Diese Prüfung können auch Sie ohne große Schwierigkeiten vornehmen. Das soll das folgende Beispiel verdeutlichen:
Der Bescheid trägt das Datum: 20.07.2010 (Dienstag).
Prüfen Sie die Einspruchfrist, innerhalb derer der Einspruch beim Finanzamt eingegangen sein muss, denn sonst können Sie begründen so viel Sie wollen: Einen verspäteten Einspruch wird das Finanzamt ohne Prüfung Ihrer Gründe abschmettern.
Der dritte Tag ab dem Bescheiddatum gilt als Tag der Bekanntgabe, auch wenn Sie den Bescheid tatsächlich schon früher erhalten haben. Danach (ab dem vierten Tag) beginnt die einmonatige Einspruchsfrist zu laufen.
Beispiel: Ihr Einkommensteuerbescheid für 2009 trägt das Datum 20.7.2010 (Dienstag). Steuerlich bekannt gegeben gilt der Bescheid deshalb am 23.7.2009 (Freitag). Für Ihren Einspruch haben Sie deshalb Zeit bis einschließlich 23.8.2010, 23:59 Uhr (Montag).
Oftmals verlängert sich die Einspruchsfrist wegen der so genannten „Sa-So-Fei-Regelung“. Fällt das Ende der einmonatigen Frist nämlich auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist automatisch bis zum Ablauf des nächst folgenden Werktages. Diese Regelung gilt sogar schon für den Tag der Bekanntgabe und kann allein deshalb schon die Einspruchsfrist zusätzlich verlängern.
Siehe auch folgende KONZ Steuernews
vom 27.07.2010 „Pendlerpauschale: Softwarefehler bei den Finanzämtern“
vom 26.07.2010 „Steuerbescheid: Bei Fehlern Einspruch einlegen!“
vom 10.11.2009 „Steuerbescheid: Einspruch einlegen lohnt sich!“
Fundstelle: § 355 Abs. 1, § 356 Abs. 2, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 1 AO
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