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Steuertipp

Der Große Konz

Die Anschaffungskosten des Großen Konz können Sie absetzen! Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen, wenn Ihnen das Finanzamt den Abzug der Kosten nicht anerkennen will!

Bei unseren Tipps und Tricks geht es doch fast ausschließlich um die Frage, wie Sie möglichst wenig Einkünfte produzieren, also steuerrelevante Einnahmen möglichst verhindern und absetzbare Ausgaben möglichst vollständig geltend machen. Also sollten Sie mindestens 2/3 des Kaufpreises z. B. bei den Werbungskosten aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit oder in der Anlage V bei Ihren Vermietungseinkünften unterbringen. Der BFH hat klipp und klar zum Ausdruck gebracht, dass Steuerfachliteratur dem Grunde nach steuerlich absetzbar ist.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, BFH, Urteil v. 23.9.1989, BStBl II S. 865

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