Die neue Steueridentifikationsnummer
Mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummer ist jeder von uns dem gläsernen Bürger noch ein Stück näher gekommen. Denn das neue Identifikationsmerkmal wird uns bis zur Bahre und sogar noch danach begleiten.
2008 hat der Fiskus erstmals einheitliche Steueridentifikationsnummern vergeben und sie den Steuerbürgern mitgeteilt. Kaum jemand weiß aber, was genau damit gemeint ist und was sich konkret für den Einzelnen verändert hat. Hier möchten wir Ihnen mit einer kleinen Einführung weiterhelfen:
Jeder, der irgendwann mal eine Steuererstattung beantragt hat, kennt die bisherige „Unterscheidungsnummer“, seine Steuernummer. Die Steuernummer hängt zwar auch an den Daten eines Steuerbürgers, konnte aber bei bestimmten Anlässen abgeändert werden. So wurde bei jedem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts eine neue Steuernummer vergeben. Änderte ein Arbeitnehmer z. B. seinen Tätigkeitsbereich und eröffnete ein Gewerbe, gab es auch dafür eine neue Steuernummer. Selbst wenn Eheleute sich trennten, bekam regelmäßig die Ehefrau eine neue Steuernummer. Das ist jetzt vorbei.
Bereits mit dem Steueränderungsgesetz aus dem Jahr 2003 wurden die theoretischen Grundlagen für die Vergabe eines einheitlichen „persönlichen“ Identifikationsmerkmals für jeden Steuerzahler festgelegt (§§ 139a bis 139d AO). Die Finanzverwaltung hatte seinerzeit sicher angenommen, dass sie die vorgesehenen einmaligen Unterscheidungsmerkmale auch zeitnah würde vergeben können; letztlich haben die (technischen) Vorbereitungen aber einige Jahre in Anspruch genommen.
Seit dem 1.8.2008 werden die steuerlichen Identifikationsnummern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.
Auch auf den Lohnsteuerkarten ist der Aufdruck der Nummer vorgesehen. Die 11-stellige Zahl wird nicht aus persönlichen Daten des Steuerbürgers gebildet und lässt daher auch keine Rückschlüsse auf die dahinter stehende Person zu (anders die Sozialversicherungsnummer, die neben dem Geburtsdatum auch das Geschlecht und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens enthält). Sie ändert sich daher auch nicht bei Umzügen oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer bekommt jeder Bürger bereits nach der Geburt. Sie gilt nicht nur lebenslang, sondern sogar darüber hinaus. Erst 20 Jahre nach Ablauf des Todesjahres wird die Nummer endgültig gelöscht. Eltern brauchen die Identifikationsnummer ihrer Kinder z. B. für Sparguthaben der Kinder, die Zinsen abwerfen. Freistellungsaufträge für die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer können zukünftig mit der Identifikationsnummer abgeglichen werden.
Jetzt kommen wir zum heiklen Teil der Identifikationsnummer: In vielen Bereichen des Lebens müssen wir diese Nummer angeben, damit der Fiskus mittels elektronischem Abgleich steuerliche Sachverhalte prüfen kann. Es geht los mit den Lohnsteuermerkmalen – bisher besser bekannt als Lohnsteuerkarte. Denn die Identifikationsnummer ist auch Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Der Arbeitgeber kann die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten anhand der vom Arbeitnehmer erhaltenen Identifikationsnummer elektronisch abrufen. Damit wird auch die sog. „eTIN“ überflüssig und fällt weg.
Auch Rentner werden schnell die praktische Bedeutung der Identifikationsnummer feststellen können. Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es für die Renten zahlenden Stellen eine Mitteilungspflicht. Die „Rentenbezugsmitteilungen“ werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Zur zutreffenden Zuordnung wird hier ebenfalls die Identifikationsnummer verwendet. So kann also die richtige Rentenversteuerung rückwirkend vom Jahr 2005 an überprüft werden. Einige Rentner können sich deshalb auf eine Anfrage ihres Finanzamts einstellen, wenn sie hohe oder mehrere Renten erhalten bzw. noch über zusätzliche Einkunftsquellen verfügen.
Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind schon in der Umsetzungsphase oder geplant. So sollen
Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld,
Spendenbestätigungen,
Beiträge für einen Riestervertrag und
vermögenswirksam angelegte Leistungen (Anlage VL)
anhand der Identifikationsnummer elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden.
Ein Ende der elektronischen Überprüfbarkeit des einzelnen Steuerbürgers ist nicht abzusehen. Es würde uns nicht wundern, wenn wir irgendwann beim Einkauf von Berufskleidung oder anderen Arbeitsmaterialien im Geschäft die Identifikationsnummer nennen müssen, damit die Daten des Einkaufs elektronisch dem Finanzamt übermittelt werden können. Nur über eine Tätowierung der Identifikationsnummer denkt zurzeit noch keiner nach.
Fundstelle: Steueränderungsgesetz 2003
-
Ähnliche Steuertipps:
-
Aktuelle Top-Steuertipps:
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Die neue Steueridentifikationsnummer" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.

Kommentare zu Die neue Steueridentifikationsnummer
Keine Kommentare verfügbar!