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Steuertipp

Die neue Steueridentifikationsnummer

Voraussichtlich bis Weihnachten wird jeder von uns dem gläsernen Bürger noch ein Stück näher gekommen sein. Denn seit August werden die Briefe mit einem neuen Identifikationsmerkmal verschickt, das uns von der Wiege bis zur Bahre begleiten wird.

Ab dem 1.8.2008 vergibt der Fiskus erstmals einheitliche Steueridentifikationsnummern und teilt sie den Steuerbürgern mit. Kaum jemand weiß aber, was genau damit gemeint ist und was sich konkret für den einzelnen verändert. Hier möchten wir Ihnen mit einer kleinen Einführung weiterhelfen:

Jeder, der irgendwann mal eine Steuererstattung beantragt hat, kennt die bisherige „Unterscheidungsnummer“, seine Steuernummer. Die Steuernummer hängt zwar auch an den Daten eines Steuerbürgers, kann aber bei bestimmten Anlässen abgeändert werden. So wird bei jedem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts eine neue Steuernummer vergeben. Ändert ein Arbeitnehmer z.B. seinen Tätigkeitsbereich und eröffnet ein Gewerbe, gibt es auch dafür eine neue Steuernummer. Selbst wenn Eheleute sich trennen, bekommt regelmäßig die Ehefrau eine neue Steuernummer. Dies soll nun vorbei sein.

Bereits mit dem Steueränderungsgesetz aus dem Jahr 2003 wurden die theoretischen Grundlagen für die Vergabe eines einheitlichen „persönlichen“ Identifikationsmerkmals für jeden Steuerzahler festgelegt (§§ 139a bis 139d AO). Die Finanzverwaltung hatte seinerzeit sicher angenommen, dass sie die vorgesehenen einmaligen Unterscheidungsmerkmale auch zeitnah würde vergeben können; letztlich haben die (technischen) Vorbereitungen aber einige Jahr in Anspruch genommen.

Ab dem 1.8.2008 werden nun die steuerlichen Identifikationsnummern vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben Musteranschreiben. Bis zum Jahresende 2008 sollen dann alle Bürger eine Mitteilung ihrer Identifikationsnummer erhalten. Die Steuerverwaltungen der Länder bitten übrigens darum, für eine Übergangszeit bei Erklärungen und Mitteilungen zusätzlich zur Identifikationsnummer die bisherige Steuernummer anzugeben.

Auch auf den Lohnsteuerkarten ist der Aufdruck der Nummer vorgesehen. Die 11-stellige Zahl wird nicht aus persönlichen Daten des Steuerbürgers gebildet und lässt daher auch keine Rückschlüsse auf die dahinter stehende Person zu (anders die Sozialversicherungsnummer, die neben dem Geburtsdatum auch das Geschlecht und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens enthält). Sie ändert sich daher auch nicht bei Umzügen oder Namensänderungen.

Die Identifikationsnummer bekommt jeder Bürger bereits nach der Geburt. Sie gilt nicht nur lebenslang, sondern sogar darüber hinaus. Erst 20 Jahre nach Ablauf des Todesjahres wird die Nummer endgültig gelöscht. Eltern brauchen die Identifikationsnummer ihrer Kinder z. B. für Sparguthaben der Kinder, die Zinsen abwerfen. Freistellungsaufträge für die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer können zukünftig mit der Identifikationsnummer abgeglichen werden.

Jetzt kommen wir zum heiklen Teil der Identifikationsnummer: Zukünftig werden wir in vielen Bereichen des Lebens diese Nummer angeben müssen, damit der Fiskus mittels elektronischem Abgleich steuerliche Sachverhalte prüfen kann. Es geht los mit den Lohnsteuermerkmalen – bisher besser bekannt als Lohnsteuerkarte. Denn die Identifikationsnummer ist auch Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“. Letztmalig für das Jahr 2010 werden Karton-Lohnsteuerkarten bereitgestellt. Der Arbeitgeber kann die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten anhand der vom Arbeitnehmer erhaltenen Identifikationsnummer elektronisch abrufen. Damit wird auch die sog. „eTIN“ überflüssig und fällt weg.

Auch Rentner werden schnell die praktische Bedeutung der Identifikationsnummer feststellen können. Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es für die Renten zahlenden Stellen eine Mitteilungspflicht. Die „Rentenbezugsmitteilungen“ sollen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Zur zutreffenden Zuordnung wird hier ebenfalls die Identifikationsnummer verwendet. Anfang nächsten Jahres dürfte also die richtige Rentenversteuerung rückwirkend vom Jahr 2005 an überprüft werden. Einige Rentner können sich deshalb auf eine Anfrage ihres Finanzamts einstellen, wenn sie hohe oder mehrere Renten erhalten bzw. noch über zusätzliche Einkunftsquellen verfügen.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind schon in der Umsetzungsphase oder geplant. So sollen

  • Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld,
  • Spendenbestätigungen,
  • Beiträge für einen Riestervertrag und
  • vermögenswirksam angelegte Leistungen (Anlage VL)

anhand der Identifikationsnummer elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden.

Ein Ende der elektronischen Überprüfbarkeit des einzelnen Steuerbürgers ist nicht abzusehen. Es würde uns nicht wundern, wenn wir irgendwann beim Einkauf von Berufskleidung oder anderen Arbeitsmaterialien im Geschäft die Identifikationsnummer nennen müssen, damit die Daten des Einkaufs elektronisch dem Finanzamt übermittelt werden können. Nur über eine Tätowierung der Identifikationsnummer denkt zurzeit noch keiner nach.

Fundstelle: Steueränderungsgesetz 2003

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