Doppelbelastung von Bauherren legitim
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts eine Absage erteilt: Die Doppelbelastung von Bauherren mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das europarechtliche Mehrfachbelastungsverbot.
Dieser „Belastungs-Cocktail“ trifft Bauherren, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag auch einen Bauvertrag abschließen. In diesen Fällen geht der Fiskus davon aus, dass Leistungsgegenstand das fertig bebaute Grundstück ist. Daher wird für den Gesamtkaufpreis Grunderwerbsteuer fällig, obwohl in den Baukosten schon Umsatzsteuer enthalten ist.
Sind Sie von dieser Handhabung der Finanzämter betroffen und haben Sie vor dem Hintergrund dieses Verfahrens Einspruch gegen Ihren Grunderwerbsteuerbescheid eingelegt? Den Einspruch könnten Sie jetzt zurücknehmen.
Fundstelle: EuGH, Beschluss v. 27.11.2008 - Rs. C-156/08, Vollkommer
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