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Steuertipp

Einspruchsfrist

Das kommt vor: Sie sind mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden, haben aber aus Unachtsamkeit die Einspruchsfrist verpasst.

Für diesen Ausrutscher können wir nur Folgendes raten: Stellen Sie einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Problem: Bei eigener Schuld bekommt man keinen Rückfahrtschein in die Einspruchsfrist, nur bei entschuldbaren Verfehlungen wie plötzlicher Krankheit, Unfall, Schlamperei der Post, fehlendem Hinweis im Steuerbescheid oder auch bei kurzfristiger Trennung vom Partner. Wie immer gilt: Geht das Finanzamt nicht darauf ein, zieht man entweder den Kürzeren oder man versucht es auf dem Klageweg.

Fundstelle: § 110 AO

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