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Steuertipp

Fachabitur am Abendgymnasium

Kosten für eine Bildungsmaßnahme können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um Berufsausbildungskosten handelt. Dazu zählen auch die Kosten für den Besuch allgemeinbildender Schulen.

Zu den allgemein bildenden Schulen gehören zum Beispiel: Gymnasium, Abendgymnasium, Real- und Hauptschule oder auch das Kolleg. Der Fiskus beteiligt sich also und investiert in Ihre Fähigkeiten, auch wenn Sie bereits eine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder zusätzlich zum Beruf eine Abendschule besuchen.

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