Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  4. Fahrtkosten durch Mittagessen?
Steuertipp

Fahrtkosten durch Mittagessen?

Pfiffige Arbeitnehmer nutzen „Botengänge“ für ihren Arbeitgeber, um diese gleich danach mit der Mittagspause zu verbinden. Wenn Sie ein paar einfache Regeln einhalten, können auch Sie von den Steuervorteilen profitieren, die der Abzug der Fahrtkosten bringt.

Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsstätte aufsuchen, einmal berücksichtigt (einfache Entfernung!). Diese Einschränkungen gelten aber nicht für „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ (Der geläufige Begriff der „Dienstreise“ ist mit der Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 entfallen.)!

Und schon haben wir die Schwachstelle gefunden, mit der man zusätzlich punkten kann. Das Finanzamt erkennt ja nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Normalerweise können Sie zusätzlich also keine mittäglichen Fahrtkosten absetzen. Wenn man also als Angestellter mittags in einer nahe gelegenen Gaststätte isst, soll man das zu 100 % auf eigene Kosten tun.

Erklären Sie Ihrem Chef gegenüber doch einfach mal Ihre Bereitschaft, den täglichen Botengang zur Post oder zur Bank mit Ihrem eigenen Pkw zu übernehmen. Wenn Sie im Anschluss gleich in Ihre wohlverdiente Mittagspause gehen, wird Ihr Chef dagegen doch nichts einzuwenden haben. Sofern Sie dabei keine privaten Umwegkilometer fahren, können Sie in diesen Fällen Reisekosten in Höhe von pauschal 0,30 €/km (Gesamtstrecke) geltend machen – es sei denn, Ihr Arbeitgeber ersetzt Ihnen die Kosten steuerfrei. Fahren Sie ohne diese „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten“ nur nach Hause zum Essen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Fundstelle: § 9 EStG; R 9.4 LStR 2008

Kommentare zu Fahrtkosten durch Mittagessen?

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Fahrtkosten durch Mittagessen?" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.