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Steuertipp

FAQs zur Pendlerpauschale

Das Finanzministerium NRW hat eine Liste mit FAQs zur Pendlerpauschale veröffentlicht. Falls Sie sich bei einer der folgenden Fragen noch unsicher sind, kann sich für Sie ein Blick in die Antworten lohnen.

Das Ministerium beantwortet folgende Fragen zur Pendlerpauschale:

  1. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich als Pendler Geld vom Finanzamt zurück?

  2. Muss ich tätig werden oder wird automatisch erstattet? Wann kann ich mit einer Erstattung rechnen?

  3. Erhalte ich einen neuen Steuerbescheid?

  4. Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

  5. Gilt die Entfernungspauschale nur bei Benutzung eines PKW?

  6. Wie viel Steuern erhält ein Steuerzahler durchschnittlich zurück?

  7. Erhalte ich auf meine Erstattung auch Zinsen?

  8. Gilt die Rückkehr zur vollen Pauschale nur für 2007?

  9. Ich hatte wegen der Entfernungspauschale Einspruch eingelegt und es wurde eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Ist die Sache damit erledigt?

  10. Ich habe angesichts des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von 920 Euro bislang neben den Fahrtkosten auch meine übrigen Werbungskosten nicht erklärt. Kann ich dies jetzt nachholen?

  11. Ich brauche den Steuerbescheid auch zum Nachweis meines Einkommens bei anderen Stellen (z.B. für Kindergeld, Wohngeld). Hat das Urteil hier Auswirkungen?

  12. Ich habe betriebliche Einkünfte. Wirkt sich das Urteil auch für mich aus?

  13. Ich habe betriebliche Einkünfte aus einer Beteiligung. Wirkt sich das Urteil auch für mich aus?

Die FAQs können Sie sich auf den Seiten des Finanzministeriums NRW ansehen oder downloaden.

Außerdem hat das Ministerium ein Musteranschreiben vorbereitet, das Sie auch am Bildschirm ausfüllen können.

Fundstelle: www.fm.nrw.de

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