Finanzamt und Pendlerpauschale
Das Bundesfinanzministerium hat auf das „Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ reagiert und festgelegt, wie die Finanzämter ab sofort die Einkommensteuerbescheide zu erstellen haben.
Nach dem „Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ sind die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Außerdem können die Entfernungspauschale übersteigende Kosten, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, und Unfallkosten wieder steuerlich berücksichtigt werden.
Jetzt hat das Bundesfinanzministerium seine Anweisung vom 15.12.2008 mit sofortiger Wirkung aufgehoben und in einem neuen Schreiben vom 23.4.2009 noch einmal zu einigen verfahrensrechtlichen Fragen rund um die Entfernungspauschale Stellung genommen.
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 23.4.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010-02
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