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Steuertipp

Firmenwagen für Privatfahrten

Dürfen Sie Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen? Die private Nutzungsmöglichkeit des Wagens erhöht leider Ihren zu versteuernden Arbeitslohn.

Pauschal ist für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises des Wagens im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen anzusetzen. Statt dieser pauschalen Abrechnung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber aber auch ein anderes Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Nutzungswerts vereinbaren.

Zusatz-Tipp: Autotelefon, Freisprecheinrichtung und Winterreifen bleiben bei der pauschalen Ermittlung außer Ansatz.

Fundstelle: § 6 Abs.1 Nr.4 Satz 2 und § 8 Abs.2 Satz 2 EStG sowie Richtlinie 31 Abs. 9 Lohnsteuerrichtlinien 2005

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