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Steuertipp

Fortbildungskosten als Werbungskosten

Die Kosten für Fortbildungen im Beruf, für Ergänzungsstudiengänge oder Umschulungen erkennt das Finanzamt in voller Höhe als Werbungskosten an.

Wichtig für den Abzug als Werbungskosten ist nur, dass Sie höhere Einnahmen erzielen wollen. Sie können dafür im Wesentlichen Studiengebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten, z. B. auch zu Arbeitsgemeinschaften, geltend machen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

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