Gezielter Verkauf von Wertpapieren
Wertpapierverkäufe sind bis zum 31.12.2008 nur steuerpflichtig, wenn die Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft werden. Doch wie lässt sich durch einen Verkauf ein steuerlich relevanter Spekulationsverlust erreichen?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Verkauf von Wertpapieren am letzten Tag der Spekulationsfrist von einem Jahr und der erneute Rückerwerb derselben Wertpapiere am gleichen Tag nicht dazu führt, dass der Verlust steuerlich nicht anerkannt wird. Das Finanzamt hatte in diesem Koppelungsgeschäft einen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten gesehen.
Für das Jahr 2008 ergeben sich also noch ein paar Gestaltungsmöglichkeiten, weil die alte Veräußerungsfrist ja noch für alle Wertpapiere gilt, die bis zum 31.12.2008 erworben werden. Die Verluste sind aber auch noch später mit Einkünften, die der Abgeltungssteuer unterliegen, zu verrechnen.
Fundstelle: § 23 EStG, FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.8.2007 - 1 K 51/06
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