Grundsteuer verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Grundsteuerbescheid nicht zur Entscheidung angenommen.
Geklagt hatten die Eltern von drei Kindern, die ein Eigenheim selbst bewohnen. Die Richter haben keine Bedenken dagegen, dass überhaupt Grundsteuer erhoben wird. Verfassungsrechtlich unbedenklich sei es auch, dass bei der Erhebung der Grundsteuer als Objektsteuer keine Rücksicht auf die Familienverhältnisse genommen werde.
Fundstelle: BVerfG, Beschluss v. 18.2.2009 - 1 BvR 1334/07; Pressemitteilung Nr. 33/2009 v. 1.4.2009
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