Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Handwerker & Haushaltshilfen
  4. Handwerkerleistungen vor Wohnungsbezug
Steuertipp

Handwerkerleistungen vor Wohnungsbezug

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Ausgaben) können Sie auch für Elektro-, Fliesen-, Sanitär- und Malerarbeiten beanspruchen, wenn Sie noch nicht in der Wohnung gewohnt haben.

Die ausgeführten Arbeiten sind Handwerkerleistungen, die zu den begünstigten Dienstleistungen gehören. Sofern Sie beabsichtigen, die Wohnung anschließend selbst zu nutzen, können Sie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 600 € im Jahr (ab 2009: 20 % von 6.000 €, höchstens also 1.200 € im Jahr), erhalten.

Zum Zeitpunkt der Ausführung der Handwerkerarbeiten müssen Sie noch nicht in der Wohnung gewohnt haben. Soll die Wohnung vermietet werden, sind die Renovierungs- und Modernisierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Fundstelle: § 35a Abs. 2 EStG

Kommentare zu Handwerkerleistungen vor Wohnungsbezug

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Handwerkerleistungen vor Wohnungsbezug" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.