Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen wird nicht mehr nur für Haushalte in Deutschland gewährt!
Um von den Steuerermäßigungen zu profitieren, muss sich Ihr Haushalt jetzt nicht mehr unbedingt in Deutschland befinden: Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber diese Steuerermäßigung ab dem Jahr 2007 ausgedehnt. Jetzt sind auch Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen begünstigt, wenn der Haushalt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt. Allerdings besteht diese Abzugsmöglichkeit nur, wenn Sie auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.
Fundstelle: § 35a EStG
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