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Steuertipp

Hausratversicherung

Beiträge zu Sachversicherungen wie z. B. Hausrat oder Kfz-Kasko können Sie leider nicht als Sonderausgaben geltend machen.

Denn die Hausratversicherung gilt genauso wie die Kasko fürs Auto als Sachversicherung. Abziehbar sind nur die Beiträge zu persönlichen Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Übrigens: Auch die Haftpflicht für Tiere wird anerkannt.

Fundstelle: § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG

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