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Steuertipp

Höhe des Elterngeldes steuern

Für werdende Eltern gibt es eine Möglichkeit, die Bemessung Ihres Elterngeldes zu verbessern. Dessen Höhe richtet sich nämlich nach dem durchschnittlichen Netto-Arbeitslohn der letzten zwölf Monate.

Dabei führt auch ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu einer Erhöhung des Nettolohns und damit auch des Elterngeldes. Sie stellen einfach vorab einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Das Finanzamt trägt Ihnen dann Ihre voraussichtlichen Werbungskosten des laufenden Jahres (z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung etc.) als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte ein und Sie bekommen deshalb monatlich bereits vorab mehr Netto überwiesen. Voraussetzung ist nur, dass Ihre Werbungskosten die Pauschale von 920 € übersteigen und zusammen mit anderen Beträgen (z.B. Sonderausgaben) der Grenzbetrag von 600 € überschritten wird. Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende Jahr können Sie allerdings nur bis zum 30.11. stellen.

Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ihren Anspruch auf Elterngeld können Sie übrigens selbst berechnen: Das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet dazu einen Online-Elterngeldrechner an.

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