Keine Eigenheimzulage mehr für Neufälle
Nicht alle staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen werden ohne zeitliche Begrenzung aufrechterhalten: Die Eigenheimzulage gibt es für Neufälle ab 2006 nicht mehr.
Obwohl die Eigenheimzulage ein wichtiger Baustein der Vermögensbildung und der privaten Altersvorsorge war, wurde sie für Neufälle ab 2006 abgeschafft. Bereits bestehende Förderungen genießen jedoch Bestandsschutz. Die Wohneigentumsförderung kann auch nicht mehr auf ein so genanntes Folgeobjekt übertragen werden. Wer also innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums umzieht, kann für die restlichen Förderjahre keine Zulage mehr in Anspruch nehmen. Die Eigenheimzulage ist letztmals zu gewähren, wenn der Bauantrag vor dem 1. 1. 2006 gestellt oder - im Fall der Anschaffung - die Wohnung aufgrund eines vor dem 1. 1. 2006 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags erworben wurde. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs an. Das Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung entscheidet über den Beginn des Förderzeitraums. Das Jahr des Einzugs entscheidet dann über die tatsächliche Förderberechtigung, denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre, in denen die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Bezieht ein Anspruchsberechtigter die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er ein Jahr der Förderung.
Fundstelle: Das bis zum 31. 12. 2005 geltende Eigenheimzulagegesetz
-
Ähnliche Steuertipps:
-
Aktuelle Top-Steuertipps:
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Keine Eigenheimzulage mehr für Neufälle" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.
Kommentare zu Keine Eigenheimzulage mehr für Neufälle
Keine Kommentare verfügbar!