Kfz-Steuer: Wer zahlt wie viel?
Schon seit dem 1.7.2009 gilt die neue Kfz-Steuer. Um einen Anreiz zum Kauf schadstoffarmer Pkw zu bieten, orientiert sich deren Höhe seitdem überwiegend am Ausstoß von Kohlendioxid. Die Höhe der Kfz-Steuer können Sie ganz leicht online ausrechnen.
Falls Sie sich nicht für die Details interessieren, können Sie auch sofort den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen, mit dem Sie unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 ausrechnen lassen können. Sie geben nur Antriebsart, Hubraum und Kohlendioxidwert ein und erhalten sofort ein Ergebnis.
Hintergrund: Die Umstellungen bei der Kfz-Steuer orientieren sich sowohl am Hubraum als auch am Ausstoß von Kohlendioxid. Die Änderungen gelten nur für Neuwagen.
Im Einzelnen gilt seit dem 1.7.2009 Folgendes:
Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen für Otto-Motoren 2 € und für Diesel-Motoren 9,50 € an (sog. Sockelbetrag).
Innerhalb bestimmter Grenzen bleibt der Kohlendioxid-Ausstoß für Pkw steuerfrei (sog. Kohlendioxid-Freibetrag):
bis 2011 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer,
bis 2012/2013 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von 110 Gramm pro Kilometer und
ab 2014 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß 95 Gramm pro Kilometer.
Jedes über diese Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer wird aufgrund eines linearen Steuertarifs gleich belastet: Je Gramm pro Kilometer fallen 2 € an.
Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen, gilt eine befristete Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung wird in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 € festgelegt.
Für alte Fahrzeuge (Zulassung vor dem 5.11.2008) ändert sich Kfz-steuerrechtlich zunächst nichts. Allerdings sollen sie ab 2013 „schonend“ in die Kohlendioxid-orientierte Kfz-Steuer überführt werden. Weitere Einzelheiten zu einer geplanten Übergangsregelung stehen noch nicht fest.
Das Bundesfinanzministerium hat zur Orientierung zwei Tabellen erstellt:
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Dieselmotoren bei Erstzulassung ab dem 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 und
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Ottomotoren bei Erstzulassung ab dem 1.7.2009 bis zum 31.12.2011
Wer Lust hat, kann sich auch ein Video zur Kfz-Steuer ansehen.
Siehe auch unsere Beiträge Das Wichtigste zur Abwrackprämie und Kfz-Steuerbefreiung beschlossen!
Fundstelle: Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze; vgl. Bundesrat-Drucksache 119/09 (Beschluss); Bundesrat-Drucksache 118/09 (Beschluss), Bundesrat-Drucksache 197/09
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