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Kfz-Steuer: Wer zahlt wie viel?

Schon seit dem 1.7.2009 gilt die neue Kfz-Steuer. Um einen Anreiz zum Kauf schadstoffarmer Pkw zu bieten, orientiert sich deren Höhe seitdem überwiegend am Ausstoß von Kohlendioxid. Die Höhe der Kfz-Steuer können Sie ganz leicht online ausrechnen.

Falls Sie sich nicht für die Details interessieren, können Sie auch sofort den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums nutzen, mit dem Sie unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 ausrechnen lassen können. Sie geben nur Antriebsart, Hubraum und Kohlendioxidwert ein und erhalten sofort ein Ergebnis.

Hintergrund: Die Umstellungen bei der Kfz-Steuer orientieren sich sowohl am Hubraum als auch am Ausstoß von Kohlendioxid. Die Änderungen gelten nur für Neuwagen.

Im Einzelnen gilt seit dem 1.7.2009 Folgendes:

  • Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen für Otto-Motoren 2 € und für Diesel-Motoren 9,50 € an (sog. Sockelbetrag).

  • Innerhalb bestimmter Grenzen bleibt der Kohlendioxid-Ausstoß für Pkw steuerfrei (sog. Kohlendioxid-Freibetrag):

    • bis 2011 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer,

    • bis 2012/2013 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von 110 Gramm pro Kilometer und

    • ab 2014 für Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß 95 Gramm pro Kilometer.

    Jedes über diese Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer wird aufgrund eines linearen Steuertarifs gleich belastet: Je Gramm pro Kilometer fallen 2 € an.

  • Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen, gilt eine befristete Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung wird in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 € festgelegt.

Für alte Fahrzeuge (Zulassung vor dem 5.11.2008) ändert sich Kfz-steuerrechtlich zunächst nichts. Allerdings sollen sie ab 2013 „schonend“ in die Kohlendioxid-orientierte Kfz-Steuer überführt werden. Weitere Einzelheiten zu einer geplanten Übergangsregelung stehen noch nicht fest.

Das Bundesfinanzministerium hat zur Orientierung zwei Tabellen erstellt:

Wer Lust hat, kann sich auch ein Video zur Kfz-Steuer ansehen.

Siehe auch unsere Beiträge Das Wichtigste zur Abwrackprämie und Kfz-Steuerbefreiung beschlossen!

Fundstelle: Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze; vgl. Bundesrat-Drucksache 119/09 (Beschluss); Bundesrat-Drucksache 118/09 (Beschluss), Bundesrat-Drucksache 197/09

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