Kindergeld: Jahresgrenzbetrag beachten!
Um Ihren Kindergeldanspruch nicht zu gefährden, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, ob Ihr Kind die Einkommensgrenze von 8.004 € voraussichtlich übersteigen wird.
Bisher verlieren Eltern das Kindergeld für ein ganzes Jahr, wenn die Einkünfte und Bezüge ihres Kindes den Jahresgrenzbetrag von 8.004 € (bis 31.12.2009: 7.680 €) auch nur um einen Euro übersteigen (sog. Fallbeileffekt).
Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung bestätigt. Die Klägerin wollte den Wegfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags aber nicht akzeptieren und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde allerdings als unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen.
Tipp: Deutet sich schon eine (relativ geringe) Überschreitung des Grenzbetrags an, könnten noch vor dem Jahresende Kosten „produziert“ werden, die zu einer Verminderung der Einkünfte führen. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich vor allem im Werbungskostenbereich, z. B. durch den Kauf von sofort abziehbaren Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.
Fundstelle: § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; BFH, Beschluss v. 19.8.2008 - III B 164/07; BVerfG, Beschluss v. 6.4.2009 - 2 BvR 1874/08
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