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Steuertipp

Konjunkturpaket II verabschiedet!

Der „Pakt für Beschäftigung und Stabilität“ steht schon seit Ende Januar 2009. Am 20.2.2009 hat der Bundesrat dem Maßnahmenpaket zugestimmt. Finden Sie heraus, ob auch Sie von den Steuer- und Abgabensenkungen profitieren!

Mit dem Konjunkturpaket II macht der Staat rund 50 Mrd. Euro locker, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitslosenzahlen im Zaum zu halten. Außerdem wird kräftig in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz investiert. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind auch Steuer- und Abgabensenkungen.

Hinter dem Konjunkturpaket II verbergen sich folgende Änderungen bei der Einkommensteuer:

  • Der Eingangssteuersatz wird von 15 % auf 14 % gesenkt. Davon werden vor allem Geringverdiener profitieren.

  • Rückwirkend zum 1.1.2009 steigt der Grundfreibetrag um 170 € auf 7.834 €, zum 1.1.2010 noch einmal um weitere 170 € auf 8.004 €. Das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Man nennt das „Steuerfreistellung des Existenzminimums“.

  • Damit von Gehaltserhöhungen auch etwas übrig bleibt, wird die Tarifkurve in zwei Stufen um insgesamt 730 € verschoben.

  • Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt rückwirkend ab dem 1.1.2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 €, ab dem 1.1.2010 von 52.882 €.

Die Steuersenkung tritt zum 1.7.2009 in Kraft. Damit die Steuerentlastung schon im Jahr 2009 wirkt, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Lohnsteuerabzug schon Mitte 2009 für die ersten Monate korrigieren.

Wer Kindergeld bezieht, erhält außerdem für jedes Kind einmalig 100 € (Kinderbonus).

Ferner werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.7.2009 um 0,6 Prozentpunkte gesenkt, und zwar von 15,5 % auf 14,9 %.

Auch die Umwelt- oder Abwrackprämie ist Bestandteil des Konjunkturpakets II. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag „Das Wichtigste zur Abwrackprämie“.

Über die Neuregelung der Kfz-Steuer konnte man sich am 20.2.2009 allerdings noch nicht einigen, weil die Länder ein größeres Stück von Kuchen beanspruchen als ihnen der Bund abschneiden will. Siehe dazu unseren Steuertipp „Neue Kfz-Steuer ab Juli 2009“.

Einen ersten Überblick zu der Frage, ob auch Sie tatsächlich von den Wohltaten des Konjunkturpakets II profitieren, bietet das Bundesfinanzministerium in seinen Entlastungstabellen.

Auch für Singles, Alleinerziehende und Familien gibt es Entlastungsbeispiele beim Bundesfinanzministerium.

Wer wie stark profitiert, zeigt das Bundesfinanzministerium wird auch in einer Übersicht zur Steuerentlastung im Jahr 2010 gegenüber dem aktuellen Tarif.

Sämtliche Maßnahmen, die das Konjunkturpaket II beinhaltet, finden Sie hier. In einer am 20.2.2008 gefassten Entschließung haben die Länder aber deutlich gemacht, dass sie weitere Schritte zur Entlastung von Bürgern und Betrieben für erforderlich halten.

Fundstelle: Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, Drucksache 120/09 (Beschluss); www.bundesrat.de, www.bundesregierung.de, www.bundesfinanzministerium.de

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