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Steuertipp

Kosten der Stellensuche

Kosten im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd als Werbungskosten angeben.

Ansetzen können Sie z. B. Kosten für eigene Stellenanzeigen in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet, Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenanzeigen, Bewerbungsmappen (inklusive Bewerbungsfotos, Kopien, Porto etc.), Fachbücher über Bewerbungen, Internetgebühren für die Online-Stellensuche oder Bewerbungen per E-Mail und Gebühren für Telefongespräche.

Wenn Sie als Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch reisen, ist das eine „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“, weshalb Sie die Ihnen entstehenden Reisekosten als Werbungskosten geltend machen können. Als Fahrtkosten können Sie für Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 €/gefahrenen Kilometer ansetzen, sofern Sie keine höheren Kilometerkosten durch Einzelnachweis dokumentieren. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi müssen Sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege nachweisen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

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