Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Firmenwagen
  4. Kostendeckelung statt Fahrtenbuch?
Steuertipp

Kostendeckelung statt Fahrtenbuch?

Der geldwerte Vorteil nach der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung für die Privatfahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann die Kosten übersteigen, die Ihrem Arbeitgeber für den Firmenwagen insgesamt entstanden sind.

Wenn das der Fall ist, wird der geldwerte Vorteil nur mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs angesetzt.

Die sog. Kostendeckelung gilt zwar in der steuerlichen Praxis eher als Mauerblümchen, kann aber durchaus eine interessante Alternative zum Fahrtenbuch darstellen: Diese Variante ist vor allem bei älteren Fahrzeugen möglich, die steuerlich schon abgeschrieben sind. Wenn Sie einen älteren Firmenwagen nutzen, für den sich aufgrund der Bruttolistenpreisregelung ein hoher geldwerter Vorteil ergibt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob die Gesamtkosten für das Fahrzeug niedriger sind als dieser geldwerte Vorteil.

Tipp: Sie können den zu hoch lohnversteuerten Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung 2008 durch Minderung des Bruttoarbeitslohns korrigieren (Zeile 6 der Anlage N)!

Fundstelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG

Kommentare zu Kostendeckelung statt Fahrtenbuch?

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Kostendeckelung statt Fahrtenbuch?" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.