Kostendeckelung statt Fahrtenbuch?
Der geldwerte Vorteil nach der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung für die Privatfahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann die Kosten übersteigen, die Ihrem Arbeitgeber für den Firmenwagen insgesamt entstanden sind.
Wenn das der Fall ist, wird der geldwerte Vorteil nur mit den Gesamtkosten des Fahrzeugs angesetzt.
Die sog. Kostendeckelung gilt zwar in der steuerlichen Praxis eher als Mauerblümchen, kann aber durchaus eine interessante Alternative zum Fahrtenbuch darstellen: Diese Variante ist vor allem bei älteren Fahrzeugen möglich, die steuerlich schon abgeschrieben sind. Wenn Sie einen älteren Firmenwagen nutzen, für den sich aufgrund der Bruttolistenpreisregelung ein hoher geldwerter Vorteil ergibt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob die Gesamtkosten für das Fahrzeug niedriger sind als dieser geldwerte Vorteil.
Tipp: Sie können den zu hoch lohnversteuerten Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung 2008 durch Minderung des Bruttoarbeitslohns korrigieren (Zeile 6 der Anlage N)!
Fundstelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG
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