Kredit für ein selbst bewohntes Haus
Finanzierungskosten für selbst bewohnte Immoblilien können Sie nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn Sie auch Räume vermieten!
Sie sollten schon im Kaufvertrag die Kosten für den selbst genutzten und für den vermieteten Teil aufteilen und Letzteren auch tatsächlich mit dem Darlehen bezahlen, denn dann bringen die Darlehenszinsen für die vermieteten Räume als Werbungskosten Steuervorteile.
Übrigens: Das Darlehen kann auch höher als der anteilige Kaufpreis des vermieteten Teils sein.
Fundstelle: BFH, Urteil v. 1.3.2005 - IX R 58/03, BStBl 2005 Teil II S. 597
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