Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Arbeitnehmer & Angestellte
  4. Kredit für Lebensunterhalt
Steuertipp

Kredit für Lebensunterhalt

Im deutschen Steuerrecht gilt – vereinfacht ausgedrückt: Aufwendungen, die der beruflichen Ebene zugeordnet werden können, dürfen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

Natürlich gibt es hiervon eine ganze Reihe Ausnahmen. Hinzu kommt, dass man unter die Begriffe „Werbungskosten“ und „Betriebsausgaben“ eben nicht alle Ausgaben packen kann. Oft kommt man in Konflikt mit dem Bereich der privaten Lebensführung und landet – schneller als man denkt – bei den „nicht abzugsfähigen Ausgaben“. So gehören auch Ausgaben zur Altersabsicherung, Krankenversicherung und zum allgemeinen Lebensunterhalt zu den privaten Kosten.

Selbst wenn Kosten anfallen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, sperrt sich der Fiskus, wenn man die berufliche nicht ganz eindeutig und zweifelsfrei von der privaten Sphäre trennen kann, wie das unter anderem bei der Alltagskleidung oder auch bei den Anzügen der Bankangestellten der Fall ist. Aus diesem Grund fallen regelmäßig Zins- oder BAföG-Zahlungen durchs Sieb und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Tipp: Darlehenszinsen können unter besonderen Voraussetzungen allenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, soweit die Darlehensaufnahme selbst zwangsläufig erfolgt ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine aufwendige und damit teure Zahnbehandlung durch Aufnahme eines Kredits finanziert wird.

Fundstelle: BFH, Urteil v. 6.4.1990 - III R 60/88, BStBl. II 1990, 958

Kommentare zu Kredit für Lebensunterhalt

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Kredit für Lebensunterhalt" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.