Lebensmittelpunkt auf dem Campingplatz?
Die Entfernungspauschale wird für die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte gewährt. Als Wohnsitz ist dabei der Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen. Dieser Mittelpunkt kann aber auch zeitlich begrenzt sein.
Selbst der dauerhaft bewohnte Wohnwagen auf dem weiter vom Arbeitsplatz entfernten Campingplatz kann als (Sommer-)Wohnsitz angesehen werden.
Weil das Finanzamt vom Ansatz einer höheren Entfernungspauschale nicht sehr begeistert sein wird, sollten Sie für ausreichende Beweise sorgen. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum in einem (Sommer-)Wohnsitz leben, stellen Sie doch den geringeren Strom- und Wasserverbrauch in ihrer Wohnung dar, oder lassen Sie Zeugen zu ihrer Nutzung aussagen (z. B. Ihre Nachbarn oder den Campingplatzwart).
Fundstelle: § 9 Abs. 2 EStG; Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.2007, Aktenzeichen VI B 118/04
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