Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Altersvorsorge
  4. Lebensversicherung als Kapitalanlage?
Steuertipp

Lebensversicherung als Kapitalanlage?

Viele von uns haben Lebensversicherungen immer als attraktive Kapitalanlage betrachtet, unter anderem, weil die erzielten Zinseinnahmen bzw. Erträge, also die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und ausgezahlter Summe, nicht steuerpflichtig waren.

Diese Zeiten sind vorbei: Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind zu 50 % steuerpflichtige Kapitaleinnahmen!

Etwas Gutes hat das Ganze aber doch: Sie können die Versicherung nun ungeniert zur Sicherung für ein Darlehen einsetzen, was bisher zur vollen Steuerschädlichkeit geführt hat. Die unverständlichen Bestimmungen für diese Policendarlehen sind zusammen mit dem Steuerprivileg für Lebensversicherungen beerdigt worden.

Fundstelle: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Kommentare zu Lebensversicherung als Kapitalanlage?

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Lebensversicherung als Kapitalanlage?" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.