PC als Arbeitsmittel
Der PC gehört zu den typischen, steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln. Aufwendungen für Ihren privaten PC erkennt das Finanzamt allerdings nicht völlig uneingeschränkt an.
Die Chancen für einen Werbungskostenabzug haben sich auf jeden Fall verbessert. Bis vor wenigen Jahren erkannte das Finanzamt die Kosten nämlich nur dann an, wenn der PC zu mehr als 90 % beruflich oder betrieblich genutzt wurde. Inzwischen werden schon prozentuale Aufteilungen akzeptiert. Mit anderen Worten: Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers und guten Argumenten für eine teilweise berufliche Nutzung sind hier durchaus Steuerermäßigungen rauszuholen. Versuchen Sie es auf jeden Fall mit einem Ansatz von 50 %.
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 7 EStG sowie § 7 Abs. 1 EStG (PC = Verteilung der Kosten der Anschaffung auf 3 Jahre)
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