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Steuertipp

PC vom Arbeitgeber für zu Hause

Die private Nutzung eines Computers, den Ihnen Ihr Arbeitgeber für den Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung zur Verfügung stellt, ist steuerfrei.

Die private Nutzung des Computers und von Telekommunikationsanlagen am Arbeitsplatz in der Firma ist vollständig steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt dabei für sämtliche Kosten, die durch Ihre private Mitbenutzung entstehen, also z. B. die Telefongebühren für Festnetz- und Mobiltelefon oder die Providergebühren, wenn Sie im Internet privat surfen.

Diese Regelung gilt auch für Computer, die Ihnen Ihr Arbeitgeber für den Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung zur Verfügung stellt. Um sich hier den Steuervorteil zu sichern, müssen Sie aber unbedingt vermeiden, dass Ihnen das „wirtschaftliche“ Eigentum an diesem Gerät zugerechnet wird. Dies geschieht, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Computer für drei Jahre, also die gesamte übliche Nutzungsdauer eines PCs, ohne weitere Bedingungen überlässt. Dem können Sie begegnen, indem Sie mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, dass er das Risiko der Zerstörung des PCs trägt und Sie im Schadensfall Ersatz von ihm erhalten. Auch anfallende Reparaturkosten und die Entsorgung sollten von ihm übernommen werden. Damit können Arbeitslöhne aus einer Computerschenkung verhindert werden.

Übrigens: Für Ihren eigenen PC, den Sie auch beruflich nutzen, hat sich die steuerliche Absetzbarkeit verbessert. Der Anteil der beruflichen Nutzung von Heimcomputern muss geschätzt werden. Hier bietet sich ein Ansatz von 50 % der Kosten an. Früher hat das Finanzamt den Abzug komplett versagt, wenn Sie eine berufliche Nutzung von 90 % nicht nachweisen konnten.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und Richtlinie 21e Lohnsteuerrichtlinien 2005

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