Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber
Wenn Sie Ihren Privatwagen an Ihren Arbeitgeber vermieten, können Sie dadurch umsatzsteuerlich zum Unternehmer werden und die Vorsteuern aus der Anschaffung des Autos in voller Höhe abziehen.
Der Bundesfinanzhof hat diese Sichtweise ausdrücklich bestätigt. Natürlich setzt die Anerkennung dieser Gestaltung voraus, dass Sie einen mustergültigen Mietvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Anders als bei der Lohnsteuer spielt es im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich keine Rolle, ob die Überlassung des Wagens vorrangig oder überwiegend im Interesse Ihres Arbeitgebers erfolgt.
Wichtig: Vor der Umsetzung dieses Modells sollten Sie sich allerdings nicht nur über etwaige umsatzsteuerliche, sondern auch ertragsteuerliche/lohnsteuerliche Folgen eingehend informieren.
Fundstelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.10.2007, Aktenzeichen V R 77/05, BStBl II 2008 S. 443; § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG 1999; Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 77/388/EWG
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